Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stadelmann Maschinen AG

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der Stadelmann Maschinen AG und dem Kunden.

Die nachstehenden Bedingungen sind alle ein integrierter Bestandteil der Offerte, der Bestellung, der Auftragsbestätigung und der Lieferung.

Für alle vorliegenden und künftigen Angebote und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der Bestellung gelten diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als akzeptiert.

Die vorliegenden Bedingungen können durch entsprechende Anzeige an den Kunden jederzeit abgeändert oder wiederrufen werden.

Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, ausser sie werden ausdrücklich und schriftlich von der Stadelmann Maschinen AG bestätigt.

Technische Unterlagen

Technische Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen und der Gleichen in unserem Katalog oder auf unserer Homepage, sind nur annähernd massgebend und unverbindlich. Änderungen ohne vorherige Bekanntgabe behält sich die Stadelmann Maschinen AG jederzeit vor.

Offerten

Alle unsere Offerten, schriftlich, telefonisch oder mündlich, verstehen sich freibleibend. Wir bemühen uns, angebotene Preise, Mengen, Qualitäten und Lieferfristen einzuhalten.
Die Gültigkeitsdauer eines Angebotes, wenn nicht anderslautend, beträgt im Regelfall 1 Monat.

Preise

Alle Preise sind unverbindliche Richtpreise und verstehen sich ohne Gewähr. Die Stadelmann Maschinen AG behält sich Änderungen von Preisen ohne Voranzeige jederzeit vor. Die Preise sind in Schweizer Franken angegeben.

Sämtliche Nebenkosten wie die Kosten für Montage, Einführung, Verpackung, Reinigung, Entsorgung, Fracht, Transportversicherung und ähnlichem gehen zu Lasten des Bestellers und sind nicht im Preis inbegriffen.

Versandkosten

Die Versand- und Portokosten für die Auslieferung sind im Preis nicht inbegriffen und werden zusätzlich dem Besteller verrechnet. Die Kosten hängen von der Grösse, dem Gewicht, dem Wert und der Versandzeit der Waren ab. Alle Waren können auch ab Lager abgeholt werden.

Die Versandkosten bei Teillieferungen gehen immer zu Lasten des Kunden.

Montage

Alle Waren werden verpackt und transportgerecht ausgeliefert. Allfällige nachträgliche Montagearbeiten gehen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, auf Kosten des Bestellers.

Mindestbestellwert

Der Mindestbestellwert für Waren mit Faktura, beträgt aus administrativen Gründen Fr. 30.-, ohne Mehrwertsteuer und Versandkosten.

Kundenspezifische Sonderbestellungen

Kundenspezifische Sonderbestellungen von nicht lagergeführter Ware können in keinem Fall storniert werden, auch nicht, wenn plötzliche, unvorhergesehene Lieferverzögerungen seitens des Lieferanten oder durch höhere Gewalt auftreten.

Eigentumsvorbehalt

Die Stadelmann Maschinen AG behält sich das Eigentum an seiner Lieferung bis zu ihrer vollständigen Bezahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums der Stadelmann Maschinen AG erforderlich sind, mitzuwirken und erteilt mit einem Auftrag an die Stadelmann Maschinen AG die Vollmacht, falls es nötig erscheint, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen.

Bei einem allfälligen Eintrag verpflichtet sich der Kunde, die Stadelmann Maschinen AG unverzüglich zu unterrichten falls die Ware ihr Domizil oder der Besteller sein Wohnort wechselt. Die Kosten werden dem Besteller belastet.

Lieferfristen, Lieferverzug

Die vereinbarten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Sie gelten als eingehalten, wenn bei ihrem Ablauf die Lieferung ab Werk in Schötz fertiggestellt ist. Bei Nichteinhalten der Lieferfristen kann der Besteller in keinem Fall Schadenersatz beanspruchen oder vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch beim Fixgeschäft sowie im kaufmännischen Verkehr.

Lieferungen, Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit Abgabe der Lieferung durch die Stadelmann Maschinen AG auf den Besteller über, auch wenn die Maschine franko oder unter ähnlichen Umständen geliefert wird.

Wird der Versand verzögert oder verunmöglicht aus Gründen die die Stadelmann Maschinen AG nicht zu vertreten hat, wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert.

Prüfung und Abnahme der Lieferung

Der Besteller hat der Stadelmann Maschinen AG allfällige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Annahme der Lieferung bekanntzugeben. Unterlässt er dies so gilt die Lieferung als angenommen.

Versteckte Mängel sind sofort nach bekannt werden zu melden.

Garantie Bestimmungen

Die Garantiedauer bei Neumaschinen beträgt 24 Monate, bei Occasionen 12 Monate, sofern nicht andere Gewährungsfristen vereinbart wurden. Die Garantiezeit beginnt mit Abgang der Lieferung ab dem Werk in Schötz. Als Garantieausweis gilt die Rechnung.

Jegliche Garantieansprüche müssen umgehend gemeldet und ausdrücklich als solche geltend gemacht werden. Die Stadelmann Maschinen AG verpflichtet sich, das Produkt, beziehungsweise alle Teile, die während der Garantiezeit und nachweisbar in Folge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, zu reparieren oder zu ersetzen. Stadelmann Maschinen AG behält sich vor, die Garantieleistungen in den eigenen Werkstätten durchzuführen. Transportierbare Geräte sind uns zu diesem Zweck franko zuzusenden. Während der Reparatur besteht kein Anspruch auf ein Ersatzgerät.

Verpackungen, Aus- und Einbaukosten sowie Fahr- und Transportkosten zur Ausübung der Garantieleistungen an auswärtigen Standorten, gehen auf Kosten des Kunden.

Es besteht kein Anspruch auf Wandelung, Minderung, den Tausch gegen ein neues Gerät oder die Rückerstattung des Kaufbetrages. Wird ein defektes Gerät ersetzt, zählt nach wie vor die Gewährleistungsplicht ab Kaufdatum des ersetzten Gerätes.

Jede Haftung für Schadenersatzforderung, insbesondere als Folge direkter oder indirekter Schäden, Unkosten und Montagekosten sowie Anspruch auf Auflösung des Vertrages wird weggebunden.

Ersetzte Teile werden Eigentum von Stadelmann Maschinen AG und müssen auf Verlangen zurückgesendet werden.

Von der Garantie ausgeschlossen sind Verschleissteile und Akkus, Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, bestimmungswidriger Benutzung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Handhabung, übermässiger Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafter nicht von uns ausgeführter Bau- und Montagearbeiten, Witterungseinflüsse, Verwendung von nicht autorisiertem Zubehör oder Ersatzteilen sowie die Folgen anderer Gründe, die Stadelmann Maschinen AG nicht zu vertreten hat.

Der Garantieanspruch erlischt, wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser oder wenn Stadelmann Maschinen AG der Zugang zur Beseitigung des Defekts verwehrt wird.

Reparaturen

Reparaturaufträge sind immer franko zuzustellen, allfällige Transportkosten werden dem Kunden belastet. Falls die Maschine nicht repariert wird, fällt bei Produkten mit einem Neuwarenwert bis 700 Franken eine Kostenvoranschlaggebühr von 30 Franken, oder bei Produkten mit einem Neuwarenwert ab 701 Franken eine Kostenvoranschlaggebühr von 60 Franken an. Die effektiven Reparaturkosten können auf Grund von Zusatzkosten vom veranschlagten Betrag abweichen. Die Kostenvoranschlaggebühr entfällt beim Kauf eines neuen Gerätes.

Warenrücksendungen/Retouren

Stadelmann Maschinen AG bietet Ihnen freiwilliges Rückgaberecht falsch bestellter Waren innerhalb von 14 Tagen auf Kosten des Käufers zurück zu senden.
Für zurückgenommene Waren werden ausschliesslich Gutschriften ausgestellt. Es gibt nie Anspruch auf eine Bargeldvergütung. Die Höhe der Gutschrift wird je nach Zustand der zurück gesendeten Waren ermittelt. Retouren werden nur mit einer schriftlichen Erläuterung und einer Kopie der Rechnung oder des Lieferscheins akzeptiert.

Sonderbestellungen, personalisierte Produkte, Produkte mit schriftlichen Verträgen, entsiegelte Verbrauchsmaterialien, elektronische Bauteile oder urheberrechtgeschützte Artikel haben nie Anspruch auf eine Rückgabe oder Gutschrift.

Rechnungen

Der Empfänger hat die Rechnung nach Erhalt sofort zu prüfen. Beanstandungen sind innert 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als akzeptiert.

Zahlungen

Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil von Stadelmann Maschinen AG ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art innerhalb 30 Tag netto ab Fakturadatum zu leisten. Bei Zahlungsverzug werden Spesen und Verzugszins verrechnet. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.

Kosten bei Zahlungsverzug: Nach mindestens 3 schriftlichen Mahnungen wird der Fall an ein Inkassobüro weiter geleitet, welches eine Bearbeitungsgebühr gemäss www.fairpay.ch erhebt.

Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder wegen von der Stadelmann Maschinen AG nicht anerkannten Gegenforderungen des Bestellers zu kürzen oder zurückzustellen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Stadelmann Maschinen AG.

Gibt es Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers hält sich die Stadelmann Maschinen AG vor, Bonitätskontrollen durchzuführen und die Waren erst nach vorgängigem Zahlungseingang auszuliefern. Trifft die Vorauszahlung nicht innerhalb von 14 Tagen ein, wird die Bestellung als nichtig erachtet und storniert.

Haftung

Die Stadelmann Maschinen AG hat die Lieferung vertragsgemäss auszuführen und seine Garantiepflicht zu erfüllen. Hingegen ist jede weitere Haftung gegenüber dem Besteller für irgendwelche Schäden wegbedungen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Besteller und für Stadelmann Maschinen AG ist der Sitz von Stadelmann Maschinen AG, Schötz.

Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

Online- Shop

Mit dem „Zuschicken“ der Bestellung oder Offerte im Online- Shop werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Stadelmann Maschinen AG akzeptiert. Missbrauch oder die absichtliche Angabe von falschen Daten werden unter der Verwendung der aufgezeichneten IP des Providers strafrechtlich verfolgt. Bei System-, Software- oder Bedienungsfehlern kann in keinem Fall Anspruch auf Schadenersatz oder weitere Forderungen erhoben werden.

Schötz, 09.01.2024