Einschaltdauer (ED)

Als Einschaltdauer (ED) bezeichnet man ein maximal zulässiger Betriebsintervall eines Betriebsmittels, nach dem eine Ruhepause zu erfolgen hat, um das Betriebsmittel nicht zu beschädigen oder zu zerstören. Wenn nichts anderes angegeben ist, entsprechen 100% Einschaltdauer 10 Minuten.

Beispiel:
Schweissgerät Einschaltdauer 100 A / 60% = Mit dem Schweissgerät kann bei 100 A Schweissstrom 6 Minuten geschweisst werden, da nach muss 4 Minuten Pause eingelegt werden bis sich die Maschine wieder abgekühlt hat.